Graphica Werbeagentur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

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Die nachfolgenden Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Graphica Werbeagentur. Abweichungen von unseren Bedingungen, insbesondere die Geltung von AGB des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung 3 Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages durch uns zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßabgaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auf die dem Liefergegenstand beiliegenden Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers wird ergänzend Bezug genommen. Bei Verwendung des Liefergegenstandes sind unsere und die Schutzrechte Dritter zu beachten.
 
Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF
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II. Lieferung

Die von uns genannten Lieferfristen und Termine gelten ausschließlich als annähernd.

Eine von uns genannte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder Teile desselben von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferanten und/oder/Herstellern eintreten.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Vereinbarte und/oder von uns genannte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand ganz oder teilweise bis zu ihrem Ablauf dem Frachtführer übergeben wurde oder wenn dem Kunden bis zu diesem Zeitpunkt die Versandbereitschaft angezeigt worden ist.

Teillieferungen durch uns sind zulässig. Zu deren Fakturierung sind wir berechtigt. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so kann der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen zu vertreten hat, sind wir berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend zu machen. Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Gerät der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug und entsteht dem Kunden dadurch ein Schaden, so ist unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche des Verzuges ein Viertel v. H., im ganzen aber höchstens 4 v. H. vom Werte desjenigen Teils des Liefergegenstandes, das infolge des Verzuges nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

Wir sind berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese nach Art, Funktion und Preis dem bestellten Liefergegenstand weitestgehend entsprechen und/oder die jeweiligen Nachfolgemodelle darstellen.

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und/oder bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

Eine Versicherung gegen derartige Schäden, wozu auch Transportverluste gehören, durch uns erfolgt nur bei frachtfreier sowie fracht- und zollgeldfreier Lieferung. In jedem Fall hat der Kunde die Bedingungen des Versicherers zu beachten. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei Haus zugestellt werden. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % des Warenwertes für die Bearbeitung und Lagerumschlagskosten vorbehaltlich etwaiger Warenschäden gutgeschrieben. Bei von uns zu vertretenden Rücknahmen tragen wir die Transportkosten und das Transportrisiko nur dann, wenn der Kunde uns mit der Abholung beauftragt und für eine ordnungsgemäße Verladung Sorge trägt. Der Kunde trägt in jedem Fall alle Zollgebühren und Abgaben, die bei der Ausfuhr erhoben werden. Wir verpflichten uns, dem Kunden bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich zu sein, die im Lieferland ausgestellt werden und die der Kunde zur Ausfuhr benötigt.

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