II. Lieferung
Die von uns genannten Lieferfristen und Termine gelten ausschließlich als annähernd.
Eine von uns genannte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes oder Teile desselben von Einfluss sind. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferanten und/oder/Herstellern eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Vereinbarte und/oder von uns genannte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn
der Liefergegenstand ganz oder teilweise bis zu ihrem Ablauf dem Frachtführer
übergeben wurde oder wenn dem Kunden bis zu diesem Zeitpunkt die Versandbereitschaft
angezeigt worden ist.
Teillieferungen durch uns sind zulässig. Zu deren Fakturierung sind wir berechtigt.
Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die von uns
nicht zu vertreten sind, so kann der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des
Kunden eingelagert werden. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder
teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen zu vertreten hat, sind wir
berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis
der Bestellung geltend zu machen. Eine Vereinbarung über die Verschiebung
von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Gerät der Kunde mit der Annahme der
Lieferung in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, wahlweise einen neuen Liefertermin
zu bestimmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bestellungen können
nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug und entsteht dem Kunden dadurch ein
Schaden, so ist unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung
zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche des Verzuges ein Viertel
v. H., im ganzen aber höchstens 4 v. H. vom Werte desjenigen Teils des Liefergegenstandes,
das infolge des Verzuges nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
Wir sind berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und
angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese nach Art, Funktion und Preis
dem bestellten Liefergegenstand weitestgehend entsprechen und/oder die jeweiligen
Nachfolgemodelle darstellen.
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und/oder bei
Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus
etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nichts Anderes
vereinbart ist. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile
auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung
übernommen haben. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung
durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige versicherbare Risiken versichert.
Eine Versicherung gegen derartige Schäden, wozu auch Transportverluste gehören,
durch uns erfolgt nur bei frachtfreier sowie fracht- und zollgeldfreier Lieferung.
In jedem Fall hat der Kunde die Bedingungen des Versicherers zu beachten. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen.
Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns
frei Haus zugestellt werden. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % des Warenwertes
für die Bearbeitung und Lagerumschlagskosten vorbehaltlich etwaiger
Warenschäden gutgeschrieben. Bei von uns zu vertretenden Rücknahmen tragen
wir die Transportkosten und das Transportrisiko nur dann, wenn der Kunde uns mit
der Abholung beauftragt und für eine ordnungsgemäße Verladung Sorge trägt.
Der Kunde trägt in jedem Fall alle Zollgebühren und Abgaben, die bei der Ausfuhr
erhoben werden. Wir verpflichten uns, dem Kunden bei der Beschaffung von
Dokumenten behilflich zu sein, die im Lieferland ausgestellt werden und die der
Kunde zur Ausfuhr benötigt.
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